ETF-Sparplan und Steuern in Österreich: Wie der gleitende Durchschnittspreis bei Teilverkäufen wirklich wirkt

Marvin Waraschitz · 17. August 2026 · 7 Min. Lesezeit

Wer einen ETF-Sparplan bespart, kauft über die Zeit viele kleine Tranchen zu unterschiedlichen Kursen. Ein verbreiteter Irrtum ist, dass ein Teilverkauf steuerlich die älteste oder billigste Rate trifft. Tatsächlich rechnet Österreich mit einem gleitenden Durchschnittspreis über alle Raten hinweg. Wie diese Durchschnittsbildung funktioniert und was sie für den nächsten Teilverkauf bedeutet, zeigt dieser Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Wertpapiere derselben Wertpapierkennnummer in einem Depot gilt in Österreich der gleitende Durchschnittspreis (§ 27a Abs. 4 Z 3 EStG), nicht das FIFO-Prinzip. Es wird also nicht unterschieden, welche Rate „zuerst" verkauft wird.
  • Jede Sparplanrate hat ein eigenes Anschaffungsdatum, fließt aber in einen gemeinsamen Durchschnittspreis ein, der bei jedem weiteren Kauf neu berechnet wird.
  • Ein Teilverkauf verändert den Durchschnittspreis der verbliebenen Anteile nicht. Er verschiebt sich erst wieder, wenn danach neu gekauft wird.
  • Der Durchschnitt gilt pro Depot. Wer denselben ETF bei zwei Banken bespart, hat zwei getrennte Durchschnittspreise, keinen gemeinsamen.

Keine Steuerberatung

Dieser Artikel erklärt die Systematik der Durchschnittspreisbildung bei Sparplänen, Stand August 2026, und ist ein Nachbarartikel zu ETF-Steuern in Österreich. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung: die tatsächliche Berechnung inklusive Spesen, Fremdwährung und ausschüttungsgleicher Erträge übernimmt die depotführende Stelle. Für die eigene Situation ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle.

Jede Rate hat ein Anschaffungsdatum, aber einen gemeinsamen Preis

Bei einem monatlichen Sparplan entsteht mit jeder Rate ein neuer Anschaffungszeitpunkt zu einem eigenen Kurs. Naheliegend wäre die Annahme, dass beim Verkauf entweder die älteste Rate zuerst herangezogen wird (FIFO, first-in-first-out) oder jede Rate einzeln betrachtet wird. Beides trifft in Österreich nicht zu.

Stattdessen schreibt § 27a Abs. 4 Z 3 EStG vor, dass für alle Wertpapiere mit derselben Wertpapierkennnummer in einem Depot bei Erwerb in zeitlicher Aufeinanderfolge der gleitende Durchschnittspreis in Euro anzusetzen ist. Jeder Kauf, egal ob Sparplanrate oder Einmalkauf, wird also mit dem bisherigen Bestand zu einem neuen, gewichteten Mittelwert verrechnet. Dieser Durchschnitt ist die Bemessungsgrundlage für jeden künftigen Verkauf, bis zum nächsten Kauf.

Rechenbeispiel: Durchschnitt über mehrere Raten und einen Verkauf

Ein vereinfachtes Beispiel ohne Spesen, um die Mechanik zu zeigen: Ein Sparplan kauft in drei Raten Anteile eines ETFs, dann wird ein Teil verkauft, danach läuft der Sparplan weiter.

EreignisBestand danachDurchschnittspreis
Rate 1: 50 Anteile zu 80 €50 Anteile80,00 €
Rate 2: 50 Anteile zu 100 €100 Anteile90,00 €
Rate 3: 50 Anteile zu 120 €150 Anteile100,00 €
Verkauf: 60 Anteile zu 150 €90 Anteile100,00 € (unverändert)
Rate 4: 50 Anteile zu 130 €140 Anteile110,71 €

Vereinfachtes Rechenbeispiel ohne Spesen und ohne ausschüttungsgleiche Erträge; die tatsächliche Berechnung übernimmt die depotführende Stelle.

Beim Verkauf der 60 Anteile zu 150 € wird der Gewinn gegen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Durchschnittspreis von 100 € gerechnet: 50 € Gewinn pro Anteil, insgesamt 3.000 €, darauf 27,5% KESt, also 825 €. Der Durchschnittspreis der verbliebenen 90 Anteile bleibt durch den Verkauf selbst bei 100 € stehen. Erst Rate 4, die nächste Sparplanrate nach dem Verkauf, mischt sich wieder ein und verschiebt den Durchschnitt auf rund 110,71 €.

Der verbreitete Irrtum: „ich verkaufe meine älteste Rate"

Viele Sparplan-Anleger stellen sich vor, ein Teilverkauf betreffe gedanklich die erste, oft günstigste Rate, ähnlich wie es beim Verbrauch von Warenlagern oder bei manchen anderen Vermögenswerten üblich ist. Bei Wertpapieren im selben Depot in Österreich ist das nicht der Fall: Es gibt keine einzeln identifizierbaren „ältesten" oder „jüngsten" Anteile mehr, sobald mehrfach gekauft wurde, sondern nur noch einen einzigen, laufend aktualisierten Durchschnittspreis für den gesamten Bestand dieser Wertpapierkennnummer im Depot. Ein Teilverkauf reduziert die Stückzahl, verändert aber nie, welche „Rate" konkret verkauft wurde, weil diese Unterscheidung steuerlich nicht existiert.

Depotwechsel und Zweitdepot: der Durchschnitt bleibt nicht automatisch zusammen

Der Gesetzestext bezieht sich ausdrücklich auf Wertpapiere derselben Kennnummer in einem Depot. Wer denselben ETF sowohl im Hauptbroker bespart als auch, etwa aus Diversifikationsgründen bei der depotführenden Stelle, zusätzlich bei einem zweiten Anbieter kauft, hat zwei getrennte Durchschnittspreis-Töpfe. Ein Depotübertrag zwischen Banken wird von der abgebenden Stelle in der Regel mit dem bisherigen Durchschnittspreis an die aufnehmende Stelle gemeldet, damit dieser nicht verloren geht, praktisch lohnt sich aber vor einem Wechsel ein Blick in die Übertragungsbestätigung.

Die Grundregeln aus ETF-Steuern in Österreich gelten für Sparplan-Anteile unverändert: ob ein ETF ein Meldefonds ist, ob er ausschüttet oder thesauriert und ob der Broker steuereinfach ist, hängt vom Fonds und der depotführenden Stelle ab, nicht davon, ob die Anteile per Sparplan oder Einmalkauf erworben wurden. Auf der Signalseite VWCE.DE, einem verbreiteten Sparplan-ETF, sind die technischen Signalwerte unabhängig von dieser steuerlichen Durchschnittsbildung sichtbar.

Häufige Fragen

Verkaufe ich bei einem Teilverkauf aus meinem ETF-Sparplan automatisch meine ältesten Anteile?

Nein. Österreich verwendet für Wertpapiere mit derselben Wertpapierkennnummer in einem Depot den gleitenden Durchschnittspreis (§ 27a Abs. 4 Z 3 EStG), nicht das FIFO-Prinzip. Ein Teilverkauf wird immer gegen den aktuellen Durchschnittspreis über alle bisherigen Raten gerechnet, unabhängig davon, wie alt die einzelnen Anteile sind.

Wird jede einzelne Sparplanrate separat besteuert?

Nein. Jede Rate hat zwar ein eigenes Anschaffungsdatum, fließt aber in einen gemeinsamen, bei jedem Kauf neu berechneten Durchschnittspreis. Besteuert wird beim tatsächlichen Verkauf der Gewinn gegenüber diesem Durchschnittspreis, nicht der einzelne Kauf.

Was passiert mit dem Durchschnittspreis, wenn ich nach einem Verkauf weiterspare?

Der Durchschnittspreis der verbliebenen Anteile bleibt durch den Verkauf selbst unverändert. Erst der nächste Kauf, etwa die nächste Sparplanrate, mischt sich wieder in den Durchschnitt ein und verschiebt ihn.

Zählt der Durchschnittspreis über alle meine Depots, oder pro Bank getrennt?

Pro Depot. Der Gesetzestext bezieht sich ausdrücklich auf Wertpapiere derselben Kennnummer in einem Depot. Wer denselben ETF bei zwei Brokern bespart oder das Depot wechselt, hat zwei getrennte Durchschnittspreis-Töpfe, keinen gemeinsamen.

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Marvin Waraschitz ist Gründer von edgio. Die Signal-Engine hinter dem Tool hat er in 71 dokumentierten Forschungsrunden entwickelt und validiert: 148 Aktien und ETFs, 12 Jahre Daten, jede Konfiguration in 12 unabhängigen Zeitfenstern geprüft.

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Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und Bildung. Er ist keine Anlageberatung und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten. Historische und simulierte Ergebnisse sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen. Details im Disclaimer.